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Unveränderte Gefährdungslage und Empfehlungen in zahnärztlichen Ordinationen

 

Obwohl die Infektionslage rund um das SARS-CoV2-Virus ständig in Bewegung ist, gelten die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Österreichischen Zahnärztekammer erstellten Handlungsempfehlungen weiter.

Dies deshalb, weil die Wissenschaft in der Zwischenzeit zahlreiche neue Erkenntnisse hervorgebracht hat, die belegen, dass die vollständige zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung unter Einhaltung dieser Handlungsempfehlungen unverändert in vollem Umfang möglich ist.

Die entsprechenden Unterlagen dazu finden Sie hier:

Einschätzung der Corona Gefährdungslage und aktualisierte Empfehlungen (30. September 2020)

Patientenempfehlungen (30. April 2020)

Handlungsempfehlungen des Gesundheitsministeriums (4. Mai 2020)

S1-Leitlinie: Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosolübertragbaren Erregern der DGZMK (September 2020)

Behandlung von Patienten in Land mit aufrechter Reisewarnung (20. August 2020)

 

Informationen:

Arbeitsrechtliche Informationen für ZahnärztInnen (Stand 3.4.2020)

Ordinationsaushang      

Aushang Hygienetipps

Anleitung für das Anlegen von Schutzkleidung - Aufbereitung von Einmal-Schutzmasken

Liste steirische Bezirksverwaltungsbehörden

Hilfen für Freiberufler

 

Corona-Kurzarbeit

Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung

Verlängerung der Corona Kurzarbeit Sozialpartnervereinbarung (29. Mai 2020)

AMS-Antrag "Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfe"

Bundesrichtlinie für Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-Covid-19)

Welche Schritte sind zur Bewilligung der Corona-Kurzarbeit erforderlich?

  1. Herunterladen/Ausdrucken der Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung (sie enthält bereits die Zustimmung des Präsidenten der ÖZÄK)
  2. Zustimmung der MitarbeiterInnen zur Corona-Kurzarbeit einholen
  3. Ausfüllen der Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung sowie Unterschrift der betroffenen MitarbeiterInnen auf Seite 11
  4. Eine Übermittlung der ausgefüllten Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung an die Österreichische Zahnärztekammer oder Ihre zuständige Landeszahnärztekammer ist nicht mehr notwendig.
  5. Die Antragstellung erfolgt per Mail beim AMS Steiermark (ams.steiermark(at)ams.at), dazu benötigen Sie die ausgefüllte Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung sowie den ausgefüllten AMS Antrag

Die Beantragung der Corona-Kurzarbeit ist ab sofort nur mehr beim AMS möglich, die bisherige Alternative der Einholung der vorherigen Zustimmung durch die Gewerkschaft entfällt.

Die Gewerkschaft muss nicht mehr wie bisher jedem Antrag zustimmen, sie hat aber ein Widerspruchsrecht, das innerhalb von 48 Stunden auszuüben ist

Zahnärztliche Assistentinnen in Ausbildung sind nunmehr mit Lehrlingen gleich gestellt und haben damit auch während der Kurzarbeit Anspruch auf100% ihres Nettoentgelts.

Bei der Bemessung des heranzuziehenden Nettoentgelts (jenes des letzten Monats ohne Kurzarbeit) sind Überstunden nicht heranzuziehen.

Für geringfügig Beschäftigte kann keine Kurzarbeit beantragt werden.

 

Links:

Infoline Coronavirus: 0800 555 621 (0-24 Uhr) Informationen zu Übertragung, Symptomen, Vorbeugung.

Jedenfalls sind alle Basishygiene-Maßnahmen strikt einzuhalten, siehe Hygieneleitfaden der ÖZÄK.