Das Zahnärztekammergesetz verpflichtet jedes Kammermitglied, die festgesetzten Kammerbeiträge zu leisten.
Die Grundsätze der Beitragsfestsetzung und -einhebung sind in der Beitragsordnung der Österreichischen Zahnärztekammer festgelegt, welche Sie hier abrufen können.
Kontakt:
Landeszahnärztekammer Steiermark
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 8060
Fax +43 (0) 5 05 11 - 8080
offce(at)stmk.zahnaerztekammer.at
Die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds werden von der Ärztekammer für Steiermark vorgeschrieben und eingehoben!