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evaluierung
 

Alle niedergelassenen österreichischen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind gemäß § 22 Zahnärztegesetz verpflichtet, regelmäßig (alle 5 Jahre) eine umfassende Evaluierung der Qualität durchzuführen.

Die Österreichische Zahnärztekammer hat zur Durchführung dieser regelmäßigen Qualitätsevaluierung gemäß § 50 Zahnärztekammergesetz die medQ .at – Dr. Roman Haas Medical Quality GmbH beauftragt.

Zu Ihrer Qualitätsevaluierung: http://medq.at/oezaek

 

Infobox

Qualitätssicherung kompakt
Verordnung
Qualitätsbericht 2017-2021
Notfallplan

 

 

FAQs zur neuen Qualitätssicherungsverordnung

(ÖZÄK-QSV 2022)

Ist die neue Qualitätssicherungsverordnung auch auf schon bestehende Ordinationen ab 1. 1. 2023 anzuwenden?
Welche Armaturen sind händebedienungsfrei und welche sind es nicht?
Was passiert, wenn der Händler/Installateur nicht rechtzeitig die Armaturen liefern oder montieren kann?
Welche Waschbecken müssen händebedienungsfrei sein?
Gilt mein QS-Zertifikat auch nach dem 1. 1. 2023 weiter?

Kontakt
Österreichische Zahnärztekammer
Referat für Qualitätssicherung