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Alle §-2-Kassenfachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/§-2-Zahnärzte nehmen am zahnärztlichen Bereitschaftsdienst, der an Wochenenden und Feiertagen  eingerichtet ist, teil. Dieser findet an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr, in Graz zusätzlich in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr, statt.

In der Steiermark sind 7 Dienstsprengel eingerichtet:

Graz Stadt - rechtes Murufer von 16.00 bis 18.00 Uhr
Graz Stadt - linkes Murufer von 10.00 bis 12.00 Uhr
Bezirk Liezen
Bezirke Bruck-Mürzzuschlag -  Leoben
Bezirke Murtal - Murau
Bezirke Hartberg-Fürstenfeld - Weiz - Südoststeiermark
Bezirke Leibnitz - Deutschlandsberg - Voitsberg


Die §-2-Fachärzte für ZMK/§-2-ZÄ von Graz-Umgebung werden den angrenzenden Bezirken zugeordnet. Im Bezirk Voitsberg gibt es einen ganzjährigen, freiwillig eingerichteten zahnärztlichen Bereitschaftsdienst.


Wer den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst versieht erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer 0316/ 81 81 11 oder unter dem Menüpunkt "Notdienst".

 

Kontakt
Landeszahnärztekammer Steiermark
Marlene Nagl
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 8070
Fax +43 (0) 5 05 11 - 8080
nagl(at)stmk.zahnaerztekammer.at