Informationen zu Bewerbung, Vergaberichtlinien und Reihungsliste
Vergaberichtlinien
Für die Vergabe von §-2-Kassenplanstellen für FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/ZahnärztInnen wurden zwischen der Landeszahnärztekammer für Steiermark und der Steiermärkischen Gebietskrankenkassen Vergaberichtlinien abgeschlossen. Diese Richtlinien werden für die Auswahl von Vertragsfachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Vertragszahnärzten herangezogen.
Auf Grund der in Kraft getretenen ZahnärztInnen-Reihungskriterien-Verordnung sind nun die entsprechend abgeänderten Reihungsrichtlinien für die zahnärztlichen und kieferorthopädischen Kassenplanstellenvergaben mit 1. Juli 2018 wirksam. Was sich nun im Wesentlichen ändert, haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengefasst:
Reihungsliste
Die Eintragung in die Reihungsliste(n) erfolgt mit einem eigens dafür vorgesehenen Antrag. Maßgeblich für die Reihenfolge und das Datum der Eintragung in die Reihungsliste(n) ist das Datum des Einlangens des Reihungsantrages in der Landeszahnärztekammer für Steiermark.
Bewerbung
Die Bewerbung für eine ausgeschriebene Planstelle ist innerhalb der jeweils angegebenen Ausschreibungsfrist bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark einzureichen. Die im Bewerbungsbogen vorgesehenen Nachweise sind bei einer allfälligen Bewerbung um eine ausgeschriebene Planstelle in Kopie beizulegen.