Zur Behandlung von eigenen PatientInnen ist ein Berufssitz – eine Niederlassung (Ordination) – erforderlich, der folgendermaßen gestaltet werden kann:
WAHLZAHNARZT OHNE KASSEN
= Niederlassung (Ordination) ohne Kassenverträge
Patient erhält vom Zahnarzt eine Honorarnote
Patient erhält nach Bezahlung der Honorarnote einen Rückersatz von der jeweiligen Sozialversicherung in Höhe von 80 % des Kassentarifes bei erbrachten Kassenleistungen
bei Privatleistungen gibt es nur dann einen Zuschuss, wenn die Satzungen des jeweiligen Sozialversicherungsträgers Rückersätze vorsehen
WAHLZAHNARZT MIT KLEINEN KASSEN
= Niederlassung (Ordination) mit sogenannten „Kleinen Kassen“ (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS), Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz (KFA Graz), Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA Wien), Bundesheer (ÖBH))
- Direktverrechnung der Kassenleistungen vom Zahnarzt mit diesen Sozialversicherungsträgern
- e-card-Ausstattung in der Ordination erforderlich
- elektronische Abrechnung durch den Zahnarzt erforderlich
§-2-KASSENZAHNARZT (= VERTRÄGE MIT ALLEN KASSEN)
= Niederlassung (Ordination) mit allen Sozialversicherungsträgern (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA Graz, KFA Wien, ÖBH)
- bedarf einer Planstellenzuerkennung durch die Landeszahnärztekammer für Steiermark und der ÖGK auf Grund einer ausgeschriebenen Planstelle in der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ)
- Zuerkennung setzt die Eintragung in die Reihungsliste(n) der LZÄK für Steiermark für Kassenplanstellen voraus
- Direktverrechnung der Kassenleistungen vom Zahnarzt mit den Sozialversicherungsträgern
- e-card-Ausstattung in der Ordination erforderlich
- elektronische Abrechnung durch den Zahnarzt erforderlich
Für die Praxisgründung bieten wir Ihnen auch gerne eine Niederlassungsberatung an – um vorherige Terminvereinbarung wird ersucht.
Alle für die Niederlassung erforderlichen Formulare erhalten Sie entweder anlässlich der Niederlassungsberatung oder können Ihnen auch gerne per E-Mail oder postalisch übermittelt werden.
Kontakt:
Landeszahnärztekammer Steiermark
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 8060
Fax +43 (0) 5 05 11 - 8080
office(at)stmk.zahnaerztekammer.at