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Angehörige des zahnärztlichen Berufes, die ihre Berufsausübung in der Steiermark beenden wollen, haben dies gemäß § 43 ZÄG der Landeszahnärztekammer für Steiermark schriftlich mitzuteilen.

Nach der vollständigen Beendigung der Berufstätigkeit besteht einerseits die Möglichkeit zur Eintragung als

  • außerordentliches Mitglied der Österreichischen Zahnärztekammer und der zuständigen Landeszahnärztekammer und andererseits die
  • Streichung aus der Zahnärzteliste.

Sollte nach der Auflassung eines Berufssitzes (Ordinationsstätte) weiterhin eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden wollen, ist dies als Wohnsitzfacharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Wohnsitzzahnarzt in Form von ausschließlicher Praxisvertretungstätigkeit möglich.


Kontakt:
Landeszahnärztekammer Steiermark
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 8060
Fax +43 (0) 5 05 11 - 8080
office(at)stmk.zahnaerztekammer.at