Corona-Kurzarbeit Sozialpartnervereinbarung (ab 1. April 2021)
Formular Sozialpartnervereinbarung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Hier finden Sie die zwischen der Österreichischen Zahnärztekammer und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier abgeschlossene Sozialpartnervereinbarung zur Kurzarbeit - Phase 4.
Welche Schritte sind zur Bewilligung der Corona-Kurzarbeit erforderlich?
- Herunterladen der Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung (Sie enthält bereits die Zustimmung des Präsidenten der ÖZÄK)
- Zustimmung der MitarbeiterInnen zur Corona-Kurzarbeit einholen
- Ausfüllen der Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung sowie Unterschrift der betroffenen MitarbeiterInnen
- Eine Übermittlung der ausgefüllten Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung an die Österreichische Zahnärztekammer oder Ihre zuständige Landeszahnärztekammer ist nicht mehr notwendig.
- Antragstellung erfolgt beim AMS Ihres Bundeslandes, dazu benötigen Sie die ausgefüllte Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung sowie den ausgefüllten AMS Antrag https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit
- Das AMS nimmt danach Kontakt mit der Gewerkschaft auf, die der Kurzarbeit innerhalb von 48 Stunden die Zustimmung verweigern kann.
- Danach trifft das AMS eine endgültige Entscheidung und informiert Sie darüber.
Wien, 26. März 2021