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Das Zahnärztekammergesetz verpflichtet jedes Kammermitglied, die festgesetzten Kammerbeiträge zu leisten.

Die Grundsätze der Beitragsfestsetzung und -einhebung sind in der Beitragsordnung der Österreichischen Zahnärztekammer festgelegt, welche Sie hier abrufen können.

 

Kontakt:

Landeszahnärztekammer Steiermark
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 8060
Fax +43 (0) 5 05 11 - 8080
offce(at)stmk.zahnaerztekammer.at

 

Die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds werden von der Ärztekammer für Steiermark vorgeschrieben und eingehoben!