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Schutzimpfung gegen Hepatitis B – verpflichtende Titerbestimmung für Kostenübernahme


Gegen Hepatitis B gibt es seit Jahren eine wirkungsvolle Schutzimpfung.
Die AUVA übernimmt seit 1. Juli 2011 für beruflich besonders gefährdete Versicherte die Kosten des Impfstoffes. Darunter fallen auch zahnärztliche AssistentInnen, wenn aufgrund der Arbeitsplatzevaluierung ein besonders ausgeprägtes Infektionsrisiko besteht.

Als Voraussetzung für die Kostenübernahme der Impfstoffe ist die Durchführung einer Impferfolgskontrolle (Titerbestimmung) notwendig.

Die Titerbestimmung hat nach der 3. Teilimpfung der Grundimmunisierung innerhalb von 4 bis 6 Wochen in einem Labor, welches direkt mit der AUVA verrechnet, zu erfolgen. Entsprechend der Titerhöhe erfolgt dann eine weitere Auffrischungsimpfung oder eine AUVA Impferinnerung in 10 Jahren (Titer größer als 100 bedeutet mindestens 10 Jahre Schutz, Titer kleiner als 100 bedeutet Auffrischungsimpfung ist nötig). Nach dieser Auffrischungsimpfung aufgrund eines niedrigen Titers wird von der AUVA eine weitere Titerbestimmung bezahlt.

Die AUVA hält die Befunde in Evidenz und informiert den Arbeitgeber (Impfstoffempfänger) über den Zeitpunkt der nächsten Impfung.

Wurde die Person bisher ausschließlich privat geimpft, ist für den Erhalt von AUVA Leistungen zumindest eine Impferfolgskontrolle vorzulegen bzw. durchzuführen.

Weiterführende Informationen und Formulare:

Homepage der AUVA: www.auva.at/schutzimpfungen
E-Mail: HUB-Verrechnung(at)auva.at
Herr Oswin Rosenmayer, Gruppenleiter Tel. 059393 - 20772

Informationsblatt Hepatitis B Schutzimpfung
Informationsblatt über Hepatitis B Labors, welche die Titerbestimmung mit der AUVA verrechnen


Vizepräsident Dr. Erwin Bernklau
Mag. Barbara Schleifer