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Im September 2016 hat die Landezahnärztekammer für Steiermark die theoretische Ausbildung in der zahnärztlichen Assistenz auf Grundlage der ZASS-Ausbildungsverordnung (ZASS-AV) begonnen. Die Kurse sind bestens gebucht. 77 Auszubildende haben heuer im Herbst mit der theoretischen Ausbildung begonnen, 52 Auszubildende sind bereits im 2. Jahr der theoretischen Ausbildung. In der ZASS-AV ist vorgesehen, dass jede auszubildende zahnärztliche Assistentin eine Dokumentation ihrer praktischen Ausbildung zu führen hat.

Die praktische Ausbildung am Dienstort – in der Ordination des Zahnarztes – ist ein wichtiger und wertvoller Bestandteil der dreijährigen Gesamtausbildung. Die neue Ausbildung in der zahnärztlichen Assistenz sieht daher auch eine Dokumentation  der praktischen Ausbildung als Nachweis für eine erfolgreiche Vermittlung der Ausbildungsinhalte vor. Primär liegt die Nachweispflicht dafür bei der Auszubildenden, die Dokumentation der praktischen Ausbildung ist jedoch auch von den Ausbildungsverantwortlichen – das sind Sie als Zahnarzt – zu unterschreiben.

Um Ihrer Assistentin in Ausbildung und Ihnen als ausbildungsverantwortlicher Zahnarzt die Dokumentation der praktischen Ausbildung zu erleichtern (Verpflichtung zur Bestätigung des Leistungsumfang durch Unterschrift) und eine Hilfestellung zu geben, stellt die Landeszahnärztekammer für Steiermark ab sofort eine Vorlage zur Verfügung die Sie hierabrufen können. Zukünftig wird diese Vorlage auch auf der  Homepage der Akademie für zahnärztliche Assistenz Steiermark abrufbar sein.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Vorlage nur als Hilfestellung dient und natürlich jederzeit auch eine eigene Dokumentation der praktischen Ausbildung erfolgen kann. Wichtig hierbei ist nur, dass der Leistungsumfang gemäß der ZAss- Ausbildungsverordnung (Anhang 2) erreicht und dokumentiert ist.


Mag. Natascha Engel