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Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz und Akademie für zahnärztliche Assistenz Steiermark

Auf Grund von gesetzlichen Änderungen wurde das Berufsbild der zahnärztlichen Assistentin verbessert und in diesem Zusammenhang musste auch die theoretische Ausbildung (der Lehrgang) den gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.

Die Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz ist seit 2012 im Zahnärztegesetz (ZÄG) und in der ZASS-Ausbildungsverordnung (ZASS-AV) geregelt, womit der einfache Hilfsberuf zum anerkannten Gesundheitsberuf aufgewertet wurde.

Die dreijährige Ausbildung zur zahnärztlichen Assistentin gemäß ZÄG und ZASS-AV erfolgt im dualen System, in der mindestens 3.000 Stunden Praxis und 600 Stunden Theorie, (anstelle der bisher 200 Stunden Theorie) festgelegt sind, die in den drei Ausbildungsjahren zu absolvieren sind.

Um dieser neuen Herausforderung gerecht zu werden, das heißt, den geforderten Mehraufwand der Theoriestunden dienstgeberfreundlich zu gestalten, hat sich die Landeszahnärztekammer für Steiermark dazu entschlossen, die 600 Stunden Theorie in einem zweijährigen Lehrgang anzubieten anstelle der vorgesehenen drei Jahre.

Das bringt für die Kollegenschaft den Vorteil mit sich, dass die Auszubildende damit ein ganzes Ausbildungsjahr in der Ordination zur Verfügung steht und nicht in allen 3 Ausbildungsjahren den Lehrgang besuchen muss!

Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Akademie für zahnärztliche Assistenz Steiermark.

Warum wurden als Kurstage Montag und Mittwoch festgelegt, werden wir immer wieder gefragt.
Ausschlaggebend dafür war, die dazu notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen zu können, die erforderlichen Unterrichtsstunden zeitmäßig unterzubringen ohne dass für Sie als Dienstgeber Überstundenzahlungen anfallen, ausreichend Vortragende zu finden und die gesetzlichen Auflagen zur Abhaltung des Lehrgangs zu erfüllen. Die Lehrgänge müssen nämlich vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung genehmigt werden, wobei streng auf die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen geachtet wird. Jede Änderung erfordert ein neuerliches Ansuchen und ist mit enormem administrativen Aufwand und hohen Verwaltungskosten verbunden.

Durch die Ausdehnung der theoretischen Ausbildung von 200 auf 600 Stunden hat sich auch das Stundenausmaß an den jeweiligen Unterrichtstagen erhöht, sodass der Samstag als bisheriger Kurstag nicht beibehalten werden konnte. Abgesehen davon hätten Sie als Dienstgeber der Auszubildenden für die Unterrichtszeiten nach 13.00 Uhr am Samstag Überstunden mit einem 100%igem Zuschlag zahlen müssen.

Ein Unterricht außerhalb der so genannten normalen Arbeitszeit würde zu einer deutlichen Erhöhung der Personalkosten führen und es müsste ein zusätzlicher Ruhetag gewährt werden (Wochenendruhe von 36 Stunden). Auch arbeitsrechtliche Aspekte sind zu berücksichtigen wie etwa das Verbot von Überstundenarbeit bei minderjährigen Dienstnehmern.

Im Bemühen der Umsetzung der gesetzlichen Erfordernisse und den damit verbundenen Neuerungen gerecht zu werden, besteht jedoch auch die Chance, das Niveau des Berufes der zahnärztlichen Assistentin stark anzuheben, die Vorzüge dieses verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Berufes aufzuzeigen und ihn zum erstrebenswerten Berufsziel zu machen.

Wie auch bisher werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um jungen Menschen den Beruf der zahnärztlichen Assistenz näherzubringen. Deshalb werden wir weiterhin mit einem Infostand an den jährlichen Job-Messen BeSt³ bzw. SBim vertreten sein, sowie die medialen Möglichkeiten nutzen, um das Berufsbild der zahnärztlichen Assistenz vorzustellen und weiterhin die Kontakte zu den örtlichen Schulen pflegen, um das Interesse an der Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz zu fördern.

Alle Informationen zur zahnärztlichen Assistenz finden Sie auf der Homepage http://www.zassakademie-stmk.at

 

Dr. Veronika Scardelli
Präsidentin der Landeszahnärztekammer für Steiermark