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Zur Behandlung von eigenen PatientInnen ist ein Berufssitz – eine Niederlassung (Ordination) – erforderlich, der folgendermaßen gestaltet werden kann:

WAHLZAHNARZT OHNE KASSEN

= Niederlassung (Ordination) ohne Kassenverträge

  • Patient erhält vom Zahnarzt eine Honorarnote

  • Patient erhält nach Bezahlung der Honorarnote einen Rückersatz von der jeweiligen Sozialversicherung in Höhe von 80 % des Kassentarifes bei erbrachten Kassenleistungen

  • bei Privatleistungen gibt es nur dann einen Zuschuss, wenn die Satzungen des jeweiligen Sozialversicherungsträgers Rückersätze vorsehen

WAHLZAHNARZT MIT KLEINEN KASSEN

= Niederlassung (Ordination) mit sogenannten „Kleinen Kassen“ (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS), Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz (KFA Graz), Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA Wien), Bundesheer (ÖBH))

  • Direktverrechnung der Kassenleistungen vom Zahnarzt mit diesen Sozialversicherungsträgern
  • e-card-Ausstattung in der Ordination erforderlich
  • elektronische Abrechnung durch den Zahnarzt erforderlich

§-2-KASSENZAHNARZT (= VERTRÄGE MIT ALLEN KASSEN)

= Niederlassung (Ordination) mit allen Sozialversicherungsträgern (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA Graz, KFA Wien, ÖBH)

  • bedarf einer Planstellenzuerkennung durch die Landeszahnärztekammer für Steiermark und der ÖGK auf Grund einer ausgeschriebenen Planstelle in der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ)
  • Zuerkennung setzt die Eintragung in die Reihungsliste(n) der LZÄK für Steiermark für Kassenplanstellen voraus
  • Direktverrechnung der Kassenleistungen vom Zahnarzt mit den Sozialversicherungsträgern
  • e-card-Ausstattung in der Ordination erforderlich
  • elektronische Abrechnung durch den Zahnarzt erforderlich

Für die Praxisgründung bieten wir Ihnen auch gerne eine Niederlassungsberatung an – um vorherige Terminvereinbarung wird ersucht.

Alle für die Niederlassung erforderlichen Formulare erhalten Sie entweder anlässlich der Niederlassungsberatung oder können Ihnen auch gerne per E-Mail oder postalisch übermittelt werden.


Kontakt:
Landeszahnärztekammer Steiermark
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 8060
Fax +43 (0) 5 05 11 - 8080
office(at)stmk.zahnaerztekammer.at